Bitte legen Sie sich auf unserer Seite ein eigenes Profil an. Dort können Sie Ihre Kontaktadressen und Kontoinformationen hinterlegen und verwalten.
Laden Sie ein Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Sie können wählen, ob Sie Ihre Quoten für ein Jahr oder gleich für drei Jahre abtreten möchten. Denn das Beste ist: Den CO2 Bonus für Ihr E-Auto bekommen Sie jedes Jahr.
Wir von co2.auto erledigen alles Weitere für Sie, damit Sie als E-Auto-Halter Ihren CO2 Bonus von 275 € pro E-Auto erhalten. Diesen bekommen Sie auf das angegebene Konto ausgezahlt. Dabei müssen Sie nicht warten, bis wir Ihre Einsparungen tatsächlich verkauft haben – wir überweisen Ihnen Ihren Bonus spätestens 14 Tage nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist durch die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote festgelegt. Ziel dessen ist es, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen. Hierfür müssen die Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben festgelegte Möglichkeiten (sog. Erfüllungsoptionen). Zu diesen gehört beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel Biokraftstoffe beimengen, reinen Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E- Autos zur Verfügung stellen. Erreichen die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind Strafzahlungen fällig.
Alternativ zu den genannten Möglichkeiten können auch CO2-Einsparungen,
die von Dritten im Verkehr geleistet wurden,
“eingekauft” werden. Was auf den ersten Blick wie ein
Hintertürchen wirkt, dient ebenfalls dem Klimaschutz: Durch die
Bezahlung wird klimafreundliche Mobilität von den
quotenpflichtigen Unternehmen finanziell belohnt, ohne den
Steuerzahler zu belasten.
E-Auto-Fahrer können ihre CO2-Einsparungen an
die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen,
damit diese ihre Pflicht erfüllen. Der Erlös aus dem Verkauf wird
als jährliche Prämie ausgeschüttet. Damit E-Auto-Halter nicht
persönlich mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln
müssen, übernehmen das Anbieter wie wir von co2.auto. Als
Verbindungsstück zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern
und Umweltbundesamt vereinfachen wir für alle die Prozesse.
Besonders attraktiv: Solange Ihr E-Auto auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes Jahr wieder Anspruch auf die Prämie! Wenn Sie den Aufwand für sich reduzieren wollen, können Sie sich auch dazu entscheiden, uns Ihre Quoten gleich für drei Jahre in Folge abzutreten. So erhalten Sie jährlich von uns eine Zahlung.
Bei erteilter THG-Quote durch das Umweltbundesamt fällt Ihr CO2 Bonus genauso hoch aus, wie es Ihnen bei Anmeldung Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Die Höhe ist unabhängig von dem tatsächlichen Verkauf der THG-Quote durch uns (Preisgarantie).
Der CO2 Bonus wird spätestens 14 Tage nach der Bestätigung des Umweltbundesamts ausgezahlt.
Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Sie ist für die Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quoten zuständig. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern.
Wir überweisen Ihnen den CO2 Bonus auf das im Profil hinterlegte Konto.
Die Registrierung ist jederzeit möglich, jedoch können Sie Ihr neues Elektroauto erst nach der Zulassung hinzufügen, weil Sie für die Inanspruchnahme des CO2 Bonus die notwendigen Zulassungspapiere benötigen.
Leider nein, da es für die quotenpflichtigen Unternehmen zu aufwendig wäre, mit jedem Fahrzeughalter einzeln zu verhandeln. Wir bündeln mehrere Quoten und erzielen damit den bestmöglichen Preis.
Nein, allerdings können Sie dann nicht von der Prämie profitieren. Nicht in Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.
Auch wenn Sie Ihren Bonus nicht in Anspruch nehmen, müssen die quotenpflichtigen Unternehmen deswegen nicht mehr Strafe zahlen. Denn Ihre Einsparungen verfallen nicht, sondern werden dann von der Bundesregierung verkauft. Aus Sicht des quotenpflichtigen Unternehmens ändert sich also nichts. Am klimafreundlichsten wäre es hingegen, den Bonus gezielt für gute Zwecke zu spenden oder in eigene Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.
Jeder Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen kann seine THG-Quote verkaufen. Das gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erfüllen hingegen die Voraussetzungen nicht.
Nein, der Bonus wird auch für andere elektrische Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung (z. B. Fahrzeugklasse L) ausgezahlt. Halter von E-Rollern, E-Motorrädern und elektrischen Leichtfahrzeugen (z. B. Twizy, Rocks-e) erhalten bei co2.auto ebenso viel wie für ein E-Auto. Hier gilt: Bei Kleinklassen sind gültige Zulassungspapiere (ZLB I) eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung.
Ja, der CO2 Bonus gilt sowohl für Privat- als auch für Dienstwagen.
Ja, gerade für einen Fuhrpark ist der CO2 Bonus attraktiv, weil er für jedes Firmenfahrzeug in Anspruch genommen werden kann. Es genügt aber ein Account, über den Sie beliebig viele Fahrzeuge registrieren können.
Nein, es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto geleast oder gekauft wurde.
Nein, Ökostrom spielt bloß für öffentliche Förderprogramme, z. B. für den Kauf und die Installation einer Wallbox, eine Rolle und nicht beim CO2 Bonus.
Nein, entscheidend ist einzig, dass das E-Fahrzeug auf Sie angemeldet ist.
Der CO2 Bonus wird immer für das laufende Kalenderjahr ausgezahlt. Sie können bei Anmeldung Ihres E-Autos wählen, ob Sie Ihre THG-Quote für ein Jahr oder für drei Jahre abtreten möchten.
Solange Sie der Halter Ihres E-Autos sind, können Sie den CO2 Bonus jedes Jahr erhalten. Sie können die THG-Quote für Ihr E-Auto für ein Jahr oder direkt für 3 Jahre abtreten. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen unkompliziert möglich.
Nach aktuellem Stand wird sie bis zum Jahr 2030 ausgezahlt. Wobei eine Verlängerung durchaus möglich ist, damit wir die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) § 37 a und der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).
Ja, Sie können Ihr Profil jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Beantragung beim deutschen Umweltbundesamt verwendet und niemals an Dritte weitergeben. Das Umweltbundesamt nutzt sie nur, um Ihre eingesparten Emissionen zu zertifizieren.
Ja, wir verwenden Server in Deutschland und alle Daten sind verschlüsselt. Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns selbstverständlich oberste Priorität. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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