1. Leistungsspektrum, Geltungsbereich
1.1. Die co2.auto GmbH („co2.auto“) betreibt Online-Plattformen (jeweils „Plattform“) zum Verkauf von anrechenbaren Treibhausgasminderungsquoten von Elektrofahrzeugen („THG-Quote“). Das Konzept der Plattform beruht auf der gesetzlichen Regelung, dass Anbieter fossiler Kraftstoffe ab 01. Januar 2022 zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen auch die eingesparten CO2-Emmissionen der Halter von Elektrofahrzeugen anrechnen können.
1.2. Auf der Plattform können Nutzer der Plattform („Nutzer“) einen persönlichen Account anlegen („Registrierung“).
1.3. Nutzer kann ein Verbraucher sein, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat. Nutzer kann auch ein Unternehmer sein, der einen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat. Der Nutzer ist der Halter des Elektrofahrzeugs. Darüber hinaus kann ein Nutzer auch Jemand sein, den der Halter zum Verkauf der THG-Quote seines Elektrofahrzeugs s sowie zum Erhalt des CO2-Bonus berechtigt hat („Berechtigter“).
1.4. In seinem Account kann der Nutzer eines oder mehrere Elektrofahrzeuge für den Verkauf der THG-Quote durch co2.auto anmelden, wenn er Halter dieser Fahrzeuge ist oder er ein Berechtigter ist. Der Nutzer räumt co2.auto das übertragbare Recht ein, die THG-Quote in eigenem Namen an Anbieter fossiler Kraftstoffe zu verkaufen („THG-Quotenhandel“). Als Gegenleistung erhält der Nutzer einen CO2-Bonus als feste Vergütung, die unabhängig vom Verkauf der THG-Quote durch co2.auto ist.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Registrierung sowie alle Verträge, die co2.auto hinsichtlich des Verkaufs der THG-Quote abschließt (jeweils der „THG-Quotenvertrag“).
2. Registrierung
2.1. Vor Abschluss eines THG-Quotenvertrages muss sich der Nutzer auf der Plattform der co2.auto registrieren.
2.2 Im Rahmen der Registrierung gibt der Nutzer in der Registrierungsmaske auf der Plattform seinen Namen, seine Anschrift und seine gültige E-Mail-Adresse an und akzeptiert diese AGB. Bei Unternehmern ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, falls diese nicht vorhanden ist, die Umsatzsteuernummer anzugeben.
2.3. Die Registrierung eines Unternehmers darf nur von einer Person vorgenommen werden, die nach dem Gesellschaftsvertrag, kraft Gesetzes oder aufgrund eines Rechtsgeschäfts hierzu berechtigt ist.
2.4. co2.auto schaltet den Account des Nutzers frei und informiert diesen hierüber. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung, insbesondere ist co2.auto berechtigt, die Registrierung des Nutzers abzulehnen.
2.5. Der Nutzer kann seinen Account jederzeit löschen. Dies kann zu Verzögerungen in der Kommunikation führen. Der THG-Quotenvertrag bleibt durch die Löschung des Accounts unberührt.
2.6. co2.auto kann den Account löschen, wenn der Nutzer seinen Account missbräuchlich und betrügerisch ausübt. Daneben kann co2.auto den Account löschen, wenn sich der Nutzer über einen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten nicht mehr auf der Plattform eingeloggt hat und kein Elektrofahrzeug auf der Plattform angemeldet ist.
2.7. Besteht zum Zeitpunkt der Löschung des Accounts nach Ziffer 2.5 und 2.6 ein THG-Quotenvertrag, so stellt co2.auto hinsichtlich der Kommunikation wesentlicher Informationen im Zusammenhang auf die Zustellung per E-Mail um.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der THG-Quotenvertrag wird durch eine Anmeldung des Elektrofahrzeugs des Nutzers eingeleitet („THG-Anmeldung“). Anmeldeberechtigt ist jedes in Deutschland zugelassene Elektrofahrzeug (BEV), welches im Fahrzeugschein im Feld P3 bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle als „Elektro“ und im Feld 10 den Code „0004“ eingetragen hat („Elektrofahrzeug“). Der Nutzer muss bei Anmeldung Halter des angemeldeten Elektrofahrzeugs oder Berechtigter sein. Zulassungsfreie Elektrofahrzeuge sind nur anmeldeberechtigt, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert der anrechenbaren energetischen Mengen elektrischen Stroms im Bundesanzeiger bekanntgegeben wurde. Mit der THG-Anmeldung bestätigt der Nutzer zum Verkauf der THG-Quote – auch hinsichtlich aller ausgewählten Kalenderjahre und zum Erhalt des CO2-Bonus – sowie zur Abgabe von Erklärungen zum THG-Quotenvertrag jeweils gemäß diesen AGB berechtigt zu sein.
3.2. Die THG-Anmeldung erfolgt, indem sich der Nutzer in seinem Account auf der Plattform einloggt und im Bereich „Meine Fahrzeuge“ ein gut lesbares Foto der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) des Elektrofahrzeugs auf der Plattform hochlädt. Im Rahmen der THG-Anmeldung nimmt der Nutzer darüber hinaus Folgendes vor:
a) Auswahl der gewünschten Kalenderjahre für den Verkauf der THG-Quote;
b) Ausfüllen der Felder „Kennzeichen“, „Fahrzeug-Identifikationsnummer“ und „Fahrzeugklasse“ wie im Fahrzeugschein angegeben; und
c) Angabe einer Bankverbindung zur Auszahlung des CO2Bonus.
co2.auto gibt auf der Plattform bekannt, bis zu welchem Datum die THG-Anmeldung für der Verkauf einer THG-Quote des laufenden Kalenderjahres möglich ist. Verspätete THG-Anmeldungen können insofern nicht berücksichtigt werden, da der Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote für ein laufendes Kalenderjahr nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt gestellt werden kann.
Wenn co2.auto auf der Plattform den Verkauf der THG-Quote für drei (3) Kalenderjahre anbietet, so kann der Nutzer eine solche Laufzeit des THG-Quotenvertrags von drei (3) Jahren auswählen.
Wenn co2.auto auf der Plattform in einer Übergangsphase in den letzten Monaten eines Kalenderjahres einen Gesamtpreis für den CO2-Bonus für dieses und das darauffolgende Kalenderjahr anbietet, so kann der Nutzer diesen Gesamtpreis bei der THG-Anmeldung auf der Plattform auswählen („Übergangsangebot“). In dem Fall kommt mit der THG-Anmeldung ein separater THG-Quotenvertrag für jedes der zwei Kalenderjahre zustande.
Bei ausdrücklicher Zustimmung durch co2.auto kann die THG-Anmeldung abweichend hiervon durch eine sonstige elektronische Übermittlung des Fahrzeugscheins unter Angabe der gewünschten Kalenderjahre und der Bankverbindung an co2.auto erfolgen. Dies gilt ebenso für die Registrierung.
3.3. Über die Plattform können beliebig viele Elektrofahrzeuge anmeldet werden. Für jedes Elektrofahrzeug kommt ein separater THG-Quotenvertrag, wie in dieser Ziffer 3 beschrieben, zustande.
3.4. Der THG-Quotenvertrag kommt zustande, indem co2.auto via E-Mail ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des THG-Quotenvertrages. co2.auto ist insbesondere berechtigt, die THG-Anmeldung abzulehnen.
3.5. co2.auto kann nach Abschluss des THG-Quotenvertrages den hochgeladenen Fahrzeugschein sowie die eingegebenen Daten zum Elektrofahrzeug sowie zum Nutzer und, falls abweichend, Halter überprüfen. Auf Aufforderung von co2.auto wird der Nutzer eine neue Kopie des Fahrzeugscheins übersenden, falls die Aktuelle unleserlich ist, oder weitere, für die Bescheinigung der THG-Quote notwendigen und von dem Umweltbundesamt angeforderten Informationen zur Verfügung stellen. Sollten die im Rahmen der THG-Anmeldung eingegebenen Daten zum Elektrofahrzeug nicht mit denen aus dem Fahrzeugschein übereinstimmen, so wird co2.auto die eingegebenen Daten korrigieren und an die Daten im Fahrzeugschein anpassen. Bei wesentlichen Korrekturen, d.h. bei solchen, die sich auf den THG-Quotenvertrag, insbesondere auf die Höhe des CO2-Bonus, auswirken, wird co2.auto den Nutzer über die Anpassung informieren.
4. Übertragung der THG-Quote und Verkauf der THG-Quote
4.1. Mit Abschluss des THG-Quotenvertrags wird co2.auto das übertragbare Recht eingeräumt, für das betreffende Fahrzeug die THG-Quote zu beantragen, und die Bescheinigung der THG-Quote auf sich oder einen Dritten vom Umweltbundesamt ausstellen zu lassen („Übertragung der THG-Quote“). Durch die Übertragung der THG-Quote wird co2.auto oder ein von co2.auto bestimmter Dritter berechtigt, an Stelle des Nutzers mit der THG-Quote am THG-Quotenhandel teilzunehmen und die THG-Quote auf quotenpflichtige Unternehmen zu übertragen.
4.2. Hat der Nutzer eine Vertragslaufzeit von drei (3) Jahren gewählt, so beinhaltet die Übertragung der THG-Quote die Erklärung, dass auch die zukünftigen THG-Quoten für das zweite und dritte Kalenderjahr (jedes Kalenderjahr ein „THG-Kalenderjahr“) übertragen werden.
4.3. Der Nutzer erklärt bei THG-Anmeldung, dass er für die ausgewählten Kalenderjahre über das von der Übertragung erfasste Recht uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dieses nicht anderweitig übertragen hat, verpfändet oder gepfändet ist, oder auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist. Im Übrigen bleibt das Recht des Halters bzw. des Berechtigten, über das Fahrzeug zu verfügen, unberührt. Der Nutzer hat co2.auto mitzuteilen, wenn der Halter nicht mehr Fahrzeughalter oder der nicht mehr Berechtigter ist.
4.4. Sofern der Nutzer und der Halter nicht personengleich sind, hat der Nutzer zur Übertragung der THG-Quote – auch hinsichtlich aller ausgewählten Kalenderjahre, und zum Erhalt des CO2-Bonus – sowie zur Abgabe von Erklärungen zum THG-Quotenvertrag jeweils gemäß diesen AGB berechtigt zu sein. Der Nutzer hat die Berechtigung auf Anfrage von co2.auto nachzuweisen. co2.auto behält sich vor, den Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt erst nach Vorliegen eines solchen Nachweises zu stellen. Auf das gesetzliche Textformerfordernis in § 7 Abs. 5 der 38. BImSchV wird hingewiesen.
4.5. co2.auto oder ein von co2.auto bestimmter Dritter ist berechtigt, im Falle einer positiven Bescheinigung der THG-Quote des Umweltbundesamts, die nach dieser Ziffer 4 übertragene THG-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an quotenpflichtige Unternehmen zu verkaufen und zu übertragen.
5. Antrag auf Bescheinigung beim Umweltbundesamt
5.1. Mit dem THG-Quotenvertrag stimmt der Nutzer ausdrücklich zu, dass co2.auto den notwendigen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt unter Übermittlung des Fahrzeugscheins sowie der notwendigen Daten des Halters für sich oder für einen von co2.auto bestimmten Dritten stellt. Die Zustimmung bezieht sich auch auf sonstige Anmeldungen und Anträge bei Behörden, soweit diese für den THG-Quotenhandel erforderlich sind.
5.2. Im Falle einer vereinbarten Vertragslaufzeit von drei (3) Jahren wird co2.auto, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7.7, den notwendigen Antrag beim Umweltbundesamt im ersten Quartal des jeweiligen THG-Kalenderjahres vornehmen.
6. CO2Bonus-Garantie
6.1. Der Anspruch auf den vereinbarten CO2-Bonus entsteht für die übertragene THG-Quote mit der positiven Bescheinigung des Umweltbundesamts und wird garantiert innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Beginn des auf den Zugang folgenden Quartals ausbezahlt (Auszahlungsgarantie). Der Nutzer kann den Status, insbesondere den Status der Bescheinigung des Umweltbundesamts, auf der Plattform abrufen. Der Anspruch auf CO2-Bonus entsteht insbesondere dann nicht, wenn das Umweltbundesamt feststellt, dass das angemeldete Elektrofahrzeug in einem Kalenderjahr bereits registriert und angemeldet wurde, das Elektrofahrzeug nicht THG-quotenberechtigt ist oder der angegebene Halter nicht Halter des Elektrofahrzeuges ist.
6.2. Die Höhe des garantierten CO2-Bonus richtet sich nach dem bei THG-Anmeldung oder nach dem am 5. Januar im jeweiligen zweiten bzw. dritten THG-Kalenderjahr gültigen auf der Plattform für das maßgebliche Elektrofahrzeug angegebenen garantierten Betrag. Der angegebene CO2-Bonus gilt für das entsprechende Kalenderjahr je angemeldetes Elektrofahrzeug. co2.auto garantiert diesen CO2-Bonus unabhängig von dem erzielten Erlös durch den Verkauf der THG-Quote (Preisgarantie).
6.3 Es kann sein, dass aufgrund der steuerlichen Verhältnisse des Nutzers Einnahmen wie der CO2-Bonus insgesamt bei der Einkommensteuer zu versteuern sind, wenn sie in Summe höher als 256 Euro sind. Aus diesem Grund kann auf Wunsch des Nutzers die Auszahlung des CO2-Bonus auf 255 Euro begrenzt werden, wenn der CO2-Bonus nach Ziffer 6.2 den Betrag von 255 Euro übersteigt. Nach positiver Bescheinigung durch das Umweltbundesamt erhält der Nutzer seinen CO2-Bonus in Höhe von 255 Euro auf das von ihm angegebene Konto ausbezahlt.
6.4 Hat der Nutzer das Übergangsangebot ausgewählt, so wird der CO2-Bonus für die THG-Quote eines jeden Kalenderjahres separat und nach Maßgabe der Ziffer 6.1 ausbezahlt. Die Höhe richtet sich dabei jeweils nach dem bei THG-Anmeldung auf der Plattform für das maßgebliche Elektrofahrzeug angegebenen garantierten Anteil am Gesamtpreis.
6.5 Im Falle einer vereinbarten Vertragslaufzeit von drei (3) Jahren entsteht der Anspruch auf den CO2-Bonus für das zweite und dritte THG-Kalenderjahr jeweils, wenn das Umweltbundesamt die THG-Quote bescheinigt. Die Höhe des CO2-Bonus für das zweite und dritte THG-Kalenderjahr richtet sich nach dem marktorientierten CO2-Bonus, den co2.auto am 5. Januar im jeweiligen zweiten bzw. dritten THG-Kalenderjahr auf der Plattform anbietet. co2.auto teilt dem Nutzer den geltenden CO2-Bonus für das THG-Kalenderjahr mit. Wurde die Reduzierung des CO2-Bonus nach Ziffer 6.3 gewählt, so gilt die Begrenzung auf 255 Euro auch für das zweite und dritte THG-Kalenderjahr. Wenn der geltende CO2-Bonus im zweiten oder dritten THG-Kalenderjahr jedoch unterhalb der 255 Euro liegt, wird der CO2-Bonus nur in dieser Höhe ausbezahlt (siehe Satz 2 und 3 dieser Ziffer 6.3). Ist der CO2-Bonus im zweiten oder dritten THG-Kalenderjahr niedriger als der CO2-Bonus im ersten THG-Kalenderjahr, so kann der Nutzer den THG-Quotenvertrag bis zum Ablauf eines (1) Monats nach Zugang der Mitteilung über die Höhe des geltenden CO2-Bonus des zweiten oder dritten THG-Kalenderjahres für das laufende THG-Kalenderjahr kündigen. Handelt es sich bei dem laufenden THG-Kalenderjahr um das zweite THG-Kalenderjahr, so wirkt sich die Kündigung nur auf das zweite THG-Kalenderjahr aus und die Wirksamkeit des THG-Quotenvertrags für das dritte THG-Kalenderjahr bleibt von dieser Kündigung unberührt.
6.6. Die Auszahlung des CO2-Bonus erfolgt auf das im Account hinterlegte Bankkonto. co2.auto übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der hinterlegten Kontodaten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind und co2.auto die Fehlerhaftigkeit nicht zu vertreten hat. Hat der Nutzer keine oder keine gültigen Kontodaten hinterlegt, so wird co2.auto diesen hierüber benachrichtigen. Eine Auszahlung des CO2-Bonus kann nicht erfolgen, solange keine oder keine gültigen Kontodaten hinterlegt sind. Wenn der Nutzer ein Unternehmer ist, kann eine Auszahlung des CO2-Bonus zudem nur erfolgen, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Umsatzsteuernummer mitgeteilt wird.
6.7. Abrechnungen des CO2-Bonus erfolgen im Wege einer Gutschrift. Wenn ein Nutzer als Unternehmer zum Umsatzsteuerausweis berechtigt ist, wird er dies co2.auto über die Plattform mitteilen; die Entrichtung der Umsatzsteuer auf den CO2-Bonus erfolgt in diesem Fall durch co2.auto.
7. Pflichten der Vertragsparteien; Rücktritt und Kündigung durch co2.auto
7.1. Der Nutzer hat bei seiner Registrierung auf der Plattform und im Rahmen der Anmeldung des Elektrofahrzeuges für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der eingereichten Unterlagen und Angaben Sorge zu tragen. Der Nutzer darf keine verfälschten und manipulierten Daten und Informationen nutzen. Der Nutzer ist verpflichtet, co2.auto etwaige Änderungen seiner Daten und, falls abweichend, der Daten des Halters (insbesondere der Kontakt- und Kontodaten) unverzüglich über seinen Account mitzuteilen bzw. die Daten im Account entsprechend anzupassen.
7.2. Der Halter bzw. der Berechtigte darf die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für die ausgewählten Kalenderjahre nicht an einen Dritten verkaufen oder übertragen.
7.3. Der Halter bzw. der Berechtigte darf weder einen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt noch andere Anmeldungen und Anträge bei sonstigen Behörden stellen, soweit diese für den THG-Quotenhandel erforderlich sind. Der Halter bzw. der Berechtigte darf Dritte nicht zu solchen Anträgen und Anmeldungen berechtigen.
7.4. Der Nutzer ist verpflichtet, auf der Plattform unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, wenn die Haltereigenschaft des Halters oder die Berechtigung des Nutzers entfällt. Andernfalls geht co2.auto weiterhin von deren Aktualität aus. Veräußert der Halter des Elektrofahrzeuges das Fahrzeug im Laufe eines Kalenderjahres, in dem die THG-Quote bereits auf co2.auto übertragen wurde, ist er verpflichtet, den neuen Halter darüber zu informieren, dass die THG-Quote für das laufende Kalenderjahr bereits beantragt wurde.
7.5. Sollte ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden, so lädt der Nutzer diesen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail auf der Plattform hoch. Andernfalls geht co2.auto weiterhin von deren Aktualität aus.
7.6. Sollte ein Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder seine Pflichten aus Ziffern 7.2 bis 7.5. verletzen und entstehen co2.auto hierdurch Schäden, so ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Hinsichtlich der vergeblichen Aufwendungen für eine Anmeldung bei dem Umweltbundesamt steht co2.auto ein Ersatzanspruch zu. Die vergeblichen Aufwendungen werden auf eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30 festgelegt, wenn der Nutzer nicht niedrigere Bearbeitungskosten nachweist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7.7. co2.auto ist verpflichtet, bei Vorliegen aller angeforderten Informationen einen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt für sich oder für einen von co2.auto bestimmten Dritten zu stellen, sobald eine Antragstellung beim Umweltbundesamt für die THG-Quote möglich ist. Bei einer Vertragslaufzeit von drei (3) Jahren kann co2.auto den Nutzer im ersten Quartal des zweiten bzw. dritten THG-Kalenderjahres auffordern, die Aktualität des Fahrzeugscheins zu bestätigen oder alternativ einen neuen Fahrzeugschein für das betreffende Fahrzeug hochzuladen. In diesem Fall kann co2.auto mit der Antragstellung beim Umweltbundesamt abwarten, bis der Nutzer dieser Aufforderung nachkommt. Weiterhin wird co2.auto mit der Antragstellung bis zum Ablauf der Frist gemäß Ziffer 6.5, sofern einschlägig, abwarten. Sollte das Umweltbundesamt die Bescheinigung verweigern, so informiert co2.auto den Nutzer hierüber. Auf Aufforderung reicht der Nutzer unverzüglich solche Unterlagen und Informationen nach, die zur positiven Bescheinigung des Umweltbundesamtes noch fehlen und zukünftig benötigt werden. Daraufhin wird co2.auto ein zweites und letztes Mal einen Antrag beim Umweltbundesamt zur Bescheinigung stellen.
7.8. Da der Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote für ein Kalenderjahr nur bis zu einem gesetzlich oder behördlich festgelegten Zeitpunkt gestellt werden kann, müssen alle für die Bescheinigung der THG-Quote notwendigen und vom Umweltbundesamt angeforderten Informationen co2.auto rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt vorliegen. Insbesondere muss der Nutzer co2.auto rechtzeitig eine aktuelle und leserlicher Kopie des Fahrzeugscheins zur Verfügung stellen. co2.auto wird den Nutzer informieren, welche Informationen zur Antragstellung noch fehlen und bis wann der Nutzer diese zwingend einzureichen hat.
7.9. co2.auto kann vom THG-Quotenvertrag zurücktreten bzw. den THG-Quotenvertrag fristlos kündigen, wenn
a) das gemäß Ziffer 3.1 angemeldete Fahrzeug nicht anmeldeberechtigt ist, oder
b) der Nutzer seiner Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht gemäß Ziffern 3.5., 7.4., 7.5. oder 7.7. Satz 6 nicht binnen angemessener Frist nachkommt, oder
c) der Nutzer gemäß Ziffer 7.7. Satz 2 nach Aufforderung und erfolglosem Ablauf einer von co2.auto gesetzten angemessenen Frist die Aktualität des Fahrzeugscheins nicht bestätigt oder alternativ einen neuen Fahrzeugschein für das betreffende Fahrzeug nicht hochlädt, oder
d) der Nutzer die Informationen nicht gemäß Ziffer 7.8 bis zum von co2.auto mitgeteilten Zeitpunkt einreicht, oder
e) das Umweltbundesamt die Bescheinigung aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus Ziffern 7.1 bis 7.5. verweigert.
8. Kündigung und Vertragsverlängerung
8.1. Die Vertragsparteien können den THG-Quotenvertrag bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem (1) Jahr fristlos kündigen, wenn dem Halter im zweiten oder dritten THG-Kalenderjahr für das angemeldete Fahrzeug keine THG-Quote mehr zusteht und der Nutzer dies co2.auto nachgewiesen hat. Wenn co2.auto zum Zeitpunkt der Kündigung bereits den Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt für das laufende THG-Kalenderjahr gestellt hat, so wirkt die Kündigung erst für das nächste THG-Kalenderjahr. Dies gilt nicht, wenn die Frist gemäß Ziffer 6.5, sofern einschlägig, noch nicht abgelaufen ist.
8.2. Der Nutzer kann für noch registrierte Elektrofahrzeuge die THG-Quote vereinfacht, ohne erneute Eingabe der Daten, an co2.auto übertragen („Verlängerung“). Die Verlängerung erfolgt durch Auswahl der gewünschten Kalenderjahre für den Verkauf der THG-Quote und das Anklicken des Buttons „Verlängern“ durch den Nutzer auf der Plattform. Der THG-Quotenvertrag mit dem Halter bzw. dem Inhaber der THG-Quote zu den dann geltenden AGB kommt zustande, indem co2.auto via E-Mail ausdrücklich die Verlängerung bestätigt. Im Rahmen der Verlängerung hat der Nutzer sicherzustellen, dass der aktuelle Fahrzeugschein und die sonstigen registrierten Daten auf dem aktuellen Stand sind. Der CO2-Bonus richtet sich nach nicht nach dem ursprünglichen THG-Quotenvertrag, sondern nach dem zum Zeitpunkt der Verlängerung auf der Plattform für das maßgebliche Elektrofahrzeug angegebenen CO2-Bonus.
9. Widerrufsrecht
Ist der Nutzer Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von co2.auto.
10. Haftung
10.1 Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Nutzers (i) aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, (ii) aus zwingendem Recht, (iii) aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der co2.auto, oder (iv) aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet co2.auto nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.2 Abweichend von den Haftungsausschlüssen und -begrenzungen nach Ziffer 10.1 gelten im Falle einer gesonderten vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (z.B. Garantien) von co2.auto die betreffenden Vereinbarungen.
10.3 Die Einschränkungen der Ziffern 10.1 und 10.2 gelten für sämtliche vertraglichen und nicht vertraglichen Ansprüche, die aus diesen AGB resultieren.
10.4 co2.auto ist für ein Verschulden Dritter in dem gleichen Ausmaß verantwortlich wie für eigenes Verschulden (vorbehaltlich der in dieser Ziffer 10.1 festgelegten Haftungsbeschränkung), wenn und soweit diese Dritten als Erfüllungsgehilfen der co2.auto handeln. Hinsichtlich des THG-Quotenvertrages ist co2.auto nie für ein Verschulden des Umweltbundesamtes oder anderer Behörden verantwortlich, da diese keine Erfüllungsgehilfen sind.
10.5. Die in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkungen zugunsten der co2.auto gelten auch für Fälle persönlicher Haftung von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der co2.auto.
11. Änderungen der AGB
11.1. Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
11.2 Die angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer diesen zustimmt. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn der Nutzer die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat („Zustimmungsfiktion“). Auf diese Zustimmungsfiktion wird co2.auto in seinem Angebot besonders hinweisen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur, wenn die Änderung erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil:
a) Bestimmungen dieser AGB durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden; oder
b) Bestimmungen dieser AGB durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden; oder
c) die Rechtslage sich hinsichtlich der Entstehung einer THG-Quote ändert und der Nutzer oder co2.auto diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte.
11.3. Die Zustimmungsfiktion der Ziffer 11.2 gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Regelungen zur Beendigung oder sonstige wesentliche Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen würde. In diesem Fall wird co2.auto die Zustimmung in Textform einholen.
11.4. Macht co2.auto von der Zustimmungsfiktion nach Ziffer 11.2 Gebrauch, so kann der Nutzer den Vertrag fristlos zu dem im Angebot genannten Änderungsdatum beenden.
12. Sonstiges
12.1. Der Nutzer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
12.2 Die AGB unterliegen deutschem Recht.
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz von co2.auto in München.
12.4. Für Nutzer, die Unternehmer sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem co2.auto und diesem Unternehmer ergebenden Streitigkeiten aus den AGB der Sitz von co2.auto in München, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
12.5. Für Nutzer, die Verbraucher sind, ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
12.6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB können nur in Textform oder Schriftform geändert, ersetzt oder ergänzt werden.
12.7. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
12.8. Vertragssprache ist Deutsch.
12.9. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. co2.auto ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
12.10. Diese Vertragsbedingungen werden durch co2.auto nicht gespeichert. Sie werden über die Internetseite nur während ihrer Gültigkeitsdauer zum Abruf bereitgehalten. Die co2.auto empfiehlt den Nutzern, die Vertragsbedingungen durch Ausdruck oder Speicherung der Seite bzw. Datei auf ihrem Rechner selbst zu sichern.
Wir nutzen auf unserer Seite Features, die Ihr Browser leider nicht unterstützt.