Bitte legen Sie sich auf unserem Portal ein eigenes Profil an. Dort können Sie Ihre Kontaktdaten und Kontoinformationen hinterlegen und verwalten.
Wenn Sie schon ein Konto bei uns haben, müssen Sie sich nicht nochmal registrieren, sondern können sich ganz einfach über den Login-Button anmelden.
Hinweis: Diesen Schritt können Sie überspringen, wenn Sie Ihr Elektroauto bereits
hinterlegt haben. Für jedes hinzukommende E-Fahrzeug benötigen wir allerdings den
Fahrzeugschein.
Laden Sie ein Foto der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Sie
können wählen, ob Sie Ihre Quoten für ein Jahr oder gleich für drei Jahre abtreten
möchten. Denn das Beste ist: Den CO2 Bonus für Ihr E-Auto bekommen Sie jedes Jahr
Wir von co2.auto erledigen alles Weitere für Sie, damit Sie als E-Auto-Halter Ihren CO2 Bonus pro E-Auto erhalten. Diesen bekommen Sie auf das angegebene Konto ausgezahlt. Dabei müssen Sie nicht warten, bis wir Ihre Einsparungen tatsächlich verkauft haben – wir überweisen Ihnen Ihren Bonus 14 Tage nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist durch die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote festgelegt. Ziel dessen ist es, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen. Hierfür müssen die Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben festgelegte Möglichkeiten (sog. Erfüllungsoptionen). Zu diesen gehört beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel Biokraftstoffe beimengen, reinen Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E- Autos zur Verfügung stellen. Erreichen die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind Strafzahlungen fällig.
Alternativ zu den genannten Möglichkeiten können auch CO2-Einsparungen,
die von Dritten im Verkehr geleistet wurden,
“eingekauft” werden. Was auf den ersten Blick wie ein
Hintertürchen wirkt, dient ebenfalls dem Klimaschutz: Durch die
Bezahlung wird klimafreundliche Mobilität von den
quotenpflichtigen Unternehmen finanziell belohnt, ohne den
Steuerzahler zu belasten.
E-Auto-Fahrer können ihre CO2-Einsparungen an
die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen,
damit diese ihre Pflicht erfüllen. Der Erlös aus dem Verkauf wird
als jährliche Prämie ausgeschüttet. Damit E-Auto-Halter nicht
persönlich mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln
müssen, übernehmen das Anbieter wie wir von co2.auto. Als
Verbindungsstück zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern
und Umweltbundesamt vereinfachen wir für alle die Prozesse.
Besonders attraktiv: Solange Ihr E-Auto auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes Jahr wieder Anspruch auf die Prämie! Wenn Sie den Aufwand für sich reduzieren wollen, können Sie sich auch dazu entscheiden, uns Ihre Quoten gleich für drei Jahre in Folge abzutreten. So erhalten Sie jährlich von uns eine Zahlung.
Bei erteilter THG-Quote durch das Umweltbundesamt fällt Ihr CO2 Bonus genauso hoch aus, wie es Ihnen bei Anmeldung Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Die Höhe ist unabhängig von dem tatsächlichen Verkauf der THG-Quote durch uns (Preisgarantie).
Der CO2 Bonus wird spätestens 21 Tage nach der Bestätigung des Umweltbundesamts ausgezahlt. Die Bearbeitungszeit des UBA beträgt derzeit ca. 4 Monate. Wir bitten Sie daher um Geduld. Auch wir können den Prozess leider nicht beschleunigen, garantieren Ihnen aber, Ihnen den Bonus nach erfolgter Prüfung schnellstmöglich auszuzahlen.
Wir überweisen Ihnen den CO2 Bonus auf das von Ihnen im Bereich “Persönliche Daten” hinterlegte Konto.
Solange Sie der Halter Ihres E-Autos sind, können Sie den CO2 Bonus jedes Jahr erhalten. Sie können die THG-Quote für Ihr E-Auto für ein Jahr oder direkt für drei Jahre abtreten. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen unkompliziert möglich.
Der CO2 Bonus wird immer für das laufende Kalenderjahr ausgezahlt. Sie können bei Anmeldung Ihres E-Autos wählen, ob Sie Ihre THG-Quote für ein Jahr oder für drei Jahre abtreten möchten.
Falls Sie sich für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren entscheiden, so sind Sie als Halter auf Aufforderung der co2.auto verpflichtet, die Aktualität des Fahrzeugscheins jeweils für das zweite und dritte THG-Kalenderjahr zu bestätigen. Wurde ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, müssen Sie diesen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail auf der Plattform hochladen.
Anträge können bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt geltend gemacht werden. Damit wir diese Frist einhalten können, muss die Beantragung bei uns bis spätestens 31. Januar erfolgen.
Nach der letzten Änderung der Regelungen zur Beantragung der THG-Quote vom 29.07.2023 wurde die Frist zur Einreichung der Anträge beim Umweltbundesamt für das laufende Kalenderjahr auf den 15.11. vorgezogen. Damit die Anträge fristgerecht eingereicht werden können, endet die Antragsstellung für das jeweilige Kalenderjahr bereits am 31.10. Für das Antragsjahr 2023 endete die Frist zur Beantragung der THG-Quote am 31.10.2023.
Jeder Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen kann seine THG-Quote verkaufen. Das gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erfüllen hingegen die Voraussetzungen nicht.
Nein, der Bonus wird auch für andere elektrische Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist auch hier eine gültige Zulassung (ZLB I). Dazu gehören auch E-Transporter und E-Busse. Daneben kann der Bonus auch für öffentliche Ladesäulen beantragt werden.
Der CO2 Bonus wird lediglich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Straßenzulassung ausgezahlt. (Plug-in-)Hybride, Brennstoffzellenfahrzeuge und zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L (z. B. Kleinkrafträder, dreirädrige Kfz oder Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h) werden nicht berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug auf Sie oder Ihre Firma zugelassen ist und Sie über die entsprechenden Fahrzeugpapiere verfügen.
Für öffentliche Ladesäulen gelten selbstverständlich andere Voraussetzungen.
Die Ladesäule muss alle Anforderungen der Ladesäulenverordnung an eine öffentliche Ladestation erfüllen und als solche bei der Bundesnetzagentur registriert sein. Da zur Berechnung des Bonus der tatsächliche Verbrauch bestimmt werden muss, muss die Ladesäule zudem eichrechtskonform sein. Nur so ist eine Kilowattstunden-genaue Abrechnung möglich.
Die Registrierung ist jederzeit möglich, jedoch können Sie Ihr neues Elektroauto erst nach der Zulassung hinzufügen, weil Sie für die Inanspruchnahme des CO2 Bonus die notwendigen Zulassungspapiere benötigen.
Das Umweltbundesamt stellt zwar auch Privatpersonen die für den Quotenhandel notwendige Bescheinigung aus, eine anschließende Vermarktung ist allerdings kaum möglich. Daher übernehmen wir für Sie gerne die Abwicklung gebündelt mit weiteren Fahrzeugen.
Nein, allerdings können Sie dann nicht von der Prämie profitieren. Nicht in Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.
Nein, es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto geleast oder gekauft wurde, sofern das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.
Ja, der CO2 Bonus gilt sowohl für Privat- als auch für Dienstwagen.
Ja, gerade für einen Fuhrpark ist der CO2 Bonus attraktiv, weil er für jedes Firmenfahrzeug in Anspruch genommen werden kann. Es genügt aber ein Account, über den Sie beliebig viele Fahrzeuge registrieren können.
Ob der CO2 Bonus versteuert werden muss, hängt davon ab, ob es sich bei dem Fahrzeug um Betriebs- oder Privatvermögen handelt. Ist das Fahrzeug privat zugelassen, unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer. Gehört es jedoch zu einem Betrieb, gelten die Prämien als Betriebseinnahmen und sind daher steuerpflichtig.
Für private Halter mit eigener Wallbox oder Unternehmen mit nicht-öffentlichen Ladepunkten ist der Bonus bereits über das E-Auto abgegolten. Eine Abrechnung des geladenen Stroms würde bedeuten, dass die Prämie für das eingesparte CO2 doppelt ausgezahlt wird.
Damit wir Ihnen den Bonus auszahlen können, benötigen wir von Ihnen die exakte Menge des geladenen Stroms (in kWh). Diese können Sie z. B. über das Backend-System Ihrer Ladestation ermitteln. Teilen Sie uns die exakte Strommenge (gerne mit konkretem Nachweis, etwa mittels Auszug aus dem Backend-System, Stromabrechnung etc.) sowie den Standort der Ladestation per E-Mail (service@co2.auto) mit, wir kümmern uns um den Rest.
Damit eine Ladestation als öffentlich gilt, muss sie öffentlich zugänglich sein und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als solche angemeldet sein (gemäß § 5 LSV). Öffentliche Ladesäulen sind beispielsweise auf Geschäftshaus- oder Kundenparkplätzen zu finden.
Der Ladesäulenbetreiber selbst oder eine von ihm bestimmte Person darf den abgegebenen Strom geltend machen.
Die Vermarktung der THG-Quote für Ladelösungen erfolgt auf Basis der geladenen Kilowattstunden. Dafür muss die Ladestation eichrechtskonform sein.
Wenn Sie den CO2 Bonus für Ihre öffentliche(n) Ladesäule(n) beantragen möchten, können Sie sich über unser Anmeldeformular registrieren. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen. Zusätzlich benötigen wir folgende Informationen:
Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde. Sie ist für die Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quoten zuständig. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, um die landesweiten Emissionen im Verkehr zu verringern. Aus diesem Grund schicken wir Ihre für die Bescheinigung der Quote relevanten Daten nach Prüfung Ihrer Angaben an das Umweltbundesamt.
Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) festgelegt. Ziel ist es, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen. Hierfür müssen die Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben sog. Erfüllungsoptionen. Zu diesen gehört beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel Biokraftstoffe beimengen, reinen Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E- Autos zur Verfügung stellen. Erreichen die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind Strafzahlungen fällig.
Alternativ dazu, Benzin und Diesel Biokraftstoffe beizumengen, reinen Biokraftstoff zu verkaufen oder Strom für E- Autos zur Verfügung zu stellen, können quotenpflichtige Unternehmen auch CO2-Einsparungen, die von Dritten im Verkehr geleistet wurden, “kaufen”. E-Auto-Fahrer, die ihre CO2-Einsparungen an diese Unternehmen abtreten, damit diese ihre Pflicht erfüllen, erhalten eine jährliche Prämie, den CO2 Bonus. Damit Sie als E-Auto-Halter nicht persönlich mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen wir das für Sie als Bindeglied zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern und Umweltbundesamt und vereinfachen so die Prozesse.
Nach aktuellem Stand wird sie bis zum Jahr 2030 ausgezahlt. Wobei eine Verlängerung durchaus möglich ist, damit wir die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) § 37 a und der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).
Ihre Daten werden ausschließlich für die Beantragung beim deutschen Umweltbundesamt verwendet und niemals an Dritte weitergeben. Das Umweltbundesamt nutzt sie nur, um Ihre eingesparten Emissionen zu zertifizieren.
Ja, wir verwenden Server in Deutschland und alle Daten sind verschlüsselt. Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns selbstverständlich oberste Priorität. Die Finanztestausgabe 10/22 von Stiftung Warentest bestätigt das: co2.auto ist der einzige untersuchte Anbieter ohne Mängel beim Datenschutz. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Wir nutzen auf unserer Seite Features, die Ihr Browser leider nicht unterstützt.